AGB

Lion Marketing
Kerschlhöhe 11
94209 Regen

www. loewenmarketing.de
0151 21960288
info@loewenmarketing.de

Inhaber: Josef Schreiner


Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen zwischen Kunden/Auftraggebern und Lion Marketing „Die Werke, Produkte, Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote von uns erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Auftragserteilung an Lion Marketing gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Eine, diesen AGB widersprechende, anderweitige Regelung ist nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Lion Marketing möglich.

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.

Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Angebot

1.0. Das Angebot über Leistungen von Lion Marketing wird individuell für den jeweiligen Kunden/Auftraggeber erstellt und hat eine Gültigkeit von zwei Wochen ab Erstellungsdatum.

1.1.) Das Angebot gilt ausschließlich für den Kunden/Auftraggeber, welcher im Angebot aufgeführt ist. Insbesondere gilt das Angebot nicht für Dritte und ist vertraulich zu behandeln.

1.2.) Mit dem Angebot überreichte Unterlagen, Entwürfe, Muster und ähnliches sind auf Verlangen von Lion Marketing unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.

3. Auftrag

Die Art des, zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Lion Marketing vereinbarten, Vertrages wird durch den Inhalt des Vertrages geprägt. Ist der Vertrag auf Entwurfsarbeiten oder Erstellung einer kreativen Leistung gerichtet, so handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag.

4. Urheberrechte und Nutzungsrechte

2.0.) Lion Marketing besitzt die Urheberrechte an allen eigenständigen, grafischen und gestalterischen Werken.

2.1.) Der Kunde/Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Arbeiten und Werken von Lion Marketing für einen vertraglich vereinbarten Zweck auf Dauer und kann sie für Wiederho­lungen und weitere Auflagen erneut einsetzen.

2.2.) Die Nutzungsrechte gehen zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden/Auftraggeber über.

2.3.) Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung ist kostenpflichtig und Lion Marketing unverzüglich anzuzeigen.

2.4.) Stellt der Kunde/Auftraggeber Unterlagen wie Reprovorlagen, Texte, Manuskripte, Bildmaterialien und ähnliches zur Verarbeitung, so versichert er, dass Schutzrechte Dritter durch deren Verwendung nicht verletzt werden.

5. Technische Änderungen und Preisänderungen

Technische Änderungen aufgrund von DIN-/Normänderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.

6. Sonderanfertigungen

Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind schriftlich zu bestellen. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von uns nicht geprüft. Für Druckerzeugnisse gilt die in der Druckindustrie übliche Klausel: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Sie haften allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie halten uns von alten Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Filme, Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie Ihnen gesondert vollständig oder anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für uns keinerlei Verpflichtung, Filme und Digitalisierungen länger als 24 Monate aufzubewahren.

7. Korrekturen/Entwürfe

‍Grundlage für die Produktion von Druckprodukten, Schildern, Stempeln und sonstigen Erzeugnissen in Sonderanfertigung ist der vom Kunden freigegebene Korrekturabzug. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.

8. Druckfreigabe und Prüfungspflicht

3.0.) Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Unterlagen, Entwürfe und Layouts unver­züglich auf inhaltliche Richtigkeit, generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemäße Ausführung zu prüfen.

3.1.) Der Kunde/Auftraggeber hat nach der Prüfung umgehend etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten anzuzeigen.

3.2.) Die Druckreif- bzw. Fertigungsreiferklärung muss schriftlich erfolgen. Sie kann durch Erklärung samt Unterschrift auf dem Entwurf oder per Mail & WhatsApp erfolgen.

3.3.) Mit der Druckreif- bzw. Fertigungsreiferklärung geht die Haftung für etwaige Fehler, welche bis zur Prüfung aufgetreten oder erkennbar waren, auf den Kunden/Auftraggeber über.

9. Vergütung

4.1.) Lion Marketing erstellt generell keine kostenfreien Layouts, Entwürfe, Vorlagen oder ähnliches. Standartmäßig wird hier nach unserem Stundensatz abgerechnet. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.

4.2.) Für die Bereiche Grafik, Beratung, Konzeption, projektbegleitende Leistungen, Organisation, Text und Datenprüfung beträgt der Stundensatz einheitlich 99 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteu­er. In den Bereichen Website-Programmierung, Administration von Websites, Kundenservice von Websites, Wartung von Websites sowie Support telefonisch und vor Ort beträgt der Stundensatz einheitlich 129 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3.) Material, Einkaufsleistungen und Aufträge an Dritte stellt Lion Marketing zusätzlich in Rechnung.

4.4.) Die Vergütung für Leistungen sind auch bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den Kunden/Auftraggeber zu tragen. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich dann nach dem Wert durch Lion Marketing´s bereits erbrachten Leistungen.

10. Gewährleistung und Mängel

5.0.) Der Kunde/Auftraggeber hat Mängel des fertigen Werkes, Produktes bzw. der erbrachten Leistung innerhalb von 5 Tagen Lion Marketing gegenüber schriftlich anzuzeigen.

5.1.) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher schon zum Zeitpunkt der Druck- bzw. Fertigungsfrei­gabeerklärung vorlag und erkennbar war, ist nicht möglich.

5.2.) Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von Lion Marketing durch Nachbesserung bzw. -lieferung, Neuerstellung bzw. -lieferung oder durch eine andere geeignete Maßnahme. Ein Anspruch des Kunden/Auftraggebers auf Neuerstellung der gesamten Leistung besteht nicht.

5.3.) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucke) nicht beanstandet werden.

5.4.) Die Geltendmachung von Mängeln, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Werkes, Produktes bzw. der Leistung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.

5.5.) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher auf unsachgemäßer Behandlung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung durch den Kunden/Auftraggeber oder Dritte beruht, ist ausgeschlossen.

11. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Die Transport- und Verpackungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie termingerecht Ihre Ware erhalten. Bei Lieferverzug besteht keine Schadensersatzpflicht infolge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

12. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht

6.0.) Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung durch Lion Marketing fällig.

6.1.) Der Kunde/Auftraggeber kommt nach sieben Tagen nach Rechnungsstellung in Verzug. Lion Marketing erhebt einheitlich pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50€. Nach dem siebten Tag in Verzug kann Lion Marketing bis zu 50% Verzugzinsen berechnen.

6.2.) Lion Marketing kann Vorauszahlungen in voller Rechnungshöhe verlangen, insbesondere bei Neukunden, bei erheblichen Vorleistungen oder wenn die Auftragsdauer 14 Tage überschreitet.

6.3.) Lion Marketing kann Leistungen zurückbehalten und die Bearbeitung eines Auftrages einstellen, wenn der Kunde/Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet.

6.4.) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum von Lion Marketing.

6.5.) Nach 7 Tagen im Verzug ist Lion Marketing berechtigt alle Funktionen einer Domain zu sperren, wenn diese Eigentum von Lion Marketing ist. Für die Sperrung fällt eine autimatisierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,- netto an.

6.6.) Lion Marketing hat ein Zurückbehaltungsrecht an den zu erbringenden Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden/Auftraggeber.
 
6.7.) Die Aufrechnung durch den Kunden/Auftraggeber ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestritte­ne oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

6.8.) Verfall gewährter Rabatte, Sonderkonditionen & Reduzierungen.

Alle o.g. Rabatte oder andere Aktionsleistungen verlieren Ihre Wirkung automatisch nach dem 7. Tag im Verzug. Nach Ablauf des 7. Tages im Verzug ist der Volle Preis (Rabatt wird nicht mehr berücksichtigt) zu entrichten.

14. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum; darüber hinaus gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und damit vom Vertrag zurückzutreten.

15. Datenschutz

8.0.) Gemäß §28, Abs.1, BDSG, weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden Personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden.

8.1.) Die Herausgabe von Daten nach Erfüllung des Vertrages ist kostenpflichtig.

8.2.) Die vom Kunden/Auftraggeber gestellten Unterlagen, Manuskripte, Daten und ähnliches werden von Lion Marketing nicht archiviert.

8.3.) Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages kann der Kunde/ Auftraggeber die Herausgabe der bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Daten nur kostenpflichtig verlangen.

16. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist in Regen. Sofern innerhalb von einer Woche nach der ersten Bestellung keine Einwände zu diesen Bedingungen schriftlich erfolgt sind, gelten diese Bedingungen als vereinbart für sämtliche Bestellungen aus dem jeweils gültigen Katalog und der Preisliste.

17. Haftung

9.0.) Lion Marketing haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus eigenem Verschulden.

9.1.) Lion Marketing haftet nicht für das Verschulden Dritter.

9.2.) Lion Marketing ist nicht verpflichtet, den Kunden/Auftraggeber auf gesetzliche Regelungen hinzuweisen. Der Kunde/Auftraggeber hat alleine dafür Sorge zu tragen, daß die Verwendung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung dem geltenden Recht entspricht.

9.3.) Lion Marketing haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

9.4.) In den Fällen, in denen Lion Marketing haftet, ist die Höhe der Haftungssumme auf den vertraglichen Auftragswert begrenzt. Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, Lion Marketing auf eine mögliche Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.

18. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Stand: 1. März 2024

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